- Spieleparcours
- Hüpfburg
- Sportliche Mitmachaktionen
- Grüffelo-Schattenspiel
- 13.00 & 13.30 Uhr
- Zauberer Magic
Alessandro
- Luftballontiere ca. 14.00 Uhr
- Zaubershow ab ca. 14.30 Uhr
- Tanzgruppen ab ca. 15.30 Uhr
Stand 03.04.2022
Die Landesregierung von
Baden-Württemberg hat am 01.04.2022 eine neue
Corona-Verordnung erlassen. Die Regelungen der aktuellen
Corona-Verordnung sind seit dem 03.04.2022 gültig. (Link zur Seite mit der aktuellen
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg).
Zusätzlich wurde wurde zum 03.04.2022 die Corona-Verordnung
Sport außer Kraft gesetzt. (Link
zur Seite der Corona-Verordung Sport)
Die Schulsporthallen in
Mannheim sind für den Vereinssport geöffnet. Der Betrieb von
Sportanlagen und Sportstätten, sowie Fitness-, Yogastudios und
vergleichbarer Einrichtungen für den Freizeit- und
Amateursport ist allgemein gestattet.
Empfehlungen für den Sport:
- Das Tragen von FFP2-Masken
außerhalb der sportlichen Aktivitäten ist in Innenräumen
empfohlen.
Dies gilt für Kinder erst ab dem Alter von 6 Jahren. - Die Einhaltung eines
Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine
ausreichende Hygiene und das Belüften von geschlossenen
Räumen ist empfohlen.
Die jeweiligen Sport- und
Trainingsgruppen stimmen gemeinsam mit dem Trainer ab, ob sie
sich freiwillig testen.
Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage, damit Sie alle Infos zu den sportlichen Angeboten, Änderungen, Lockerungen zeitnah erhalten.
Der Vorstand
Beitragszahlungen und
Arbeitsstunden
Die Corona-Krise hat
weitreichende Auswirkungen auf unseren Verein. Der
Sportbetrieb wurde durch Verfügungen des Landes
Baden-Württemberg verboten, um die Mitglieder und Übungsleiter
zu schützen.
Als gemeinnütziger Verein sind wir eine Solidargemeinschaft
und fördern gemäß unserer Satzung die sportliche
Freizeitgestaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
sowie die ganzheitliche Gesunderhaltung von Körper und Geist.
Die Mitgliedsbeiträge sind daher keine Gegenleistung für ein
Sportangebot. Durch die Zahlung der Beiträge wird das
Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht
und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen.
Eine Erstattung der Beiträge für den Zeitraum der Schließung
ist daher auch rechtlich nicht möglich. Sollten Sie sich
aufgrund der aktuellen Lage aber bereits in einem akuten
finanziellen Engpass befinden, werden wir selbstverständlich
versuchen, in Härtefällen eine entsprechende Lösung zu finden.
Bedingt durch die Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie
und die dadurch fehlende Planungssicherheit, finden dieses
Jahr weniger Veranstaltungen als sonst im TV 1884 statt. Aus
diesem Grund wird für 2022 die Anzahl der zu leistenden
Arbeitsstunden von vier auf zwei Stunden reduziert.
Bitte bleiben Sie solidarisch und auch weiterhin ein Teil
unserer TV-Familie!
Nur wenn wir die Krise gemeinsam meistern, wird unser Verein,
nach Ende dieser für uns alle schwierigen Zeit, in der Form
weiterbestehen wie wir ihn kennen.
Das Vorstandsteam
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