01.06.2021

Beiträge und Arbeitsstunden während Corona

Als gemeinnütziger Verein sind wir eine Solidargemeinschaft und fördern gemäß unserer Satzung die sportliche Freizeitgestaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie die ganzheitliche Gesunderhaltung von Körper und Geist.
Die Mitgliedsbeiträge sind daher keine Gegenleistung für ein Sportangebot. Durch die Zahlung der Beiträge wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen.
Eine Erstattung der Beiträge für den Zeitraum der Schließung ist daher auch rechtlich nicht möglich. Sollten Sie sich aufgrund der aktuellen Lage aber bereits in einem akuten finanziellen Engpass befinden, werden wir selbstverständlich versuchen, in Härtefällen eine entsprechende Lösung zu finden.

Viele der geplanten Arbeitsstunden können durch die Corona bedingten Einschränkungen nicht abgeleistet werden. Wir setzen daher die Pflicht zur Durchführung aus gesundheitlichen Gründen weiter aus. Wir sind aber für jede Unterstützung dankbar, die auf freiwilliger Basis dem Verein gegeben wird.

Bitte bleiben Sie solidarisch und auch weiterhin ein Teil unserer TV­Familie!
Nur wenn wir die Krise gemeinsam meistern, wird unser Verein, nach Ende dieser für uns alle schwierigen Zeit, in der Form weiterbestehen wie wir ihn kennen.

Das Vorstandsteam